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„QUANTOR - Erstattung ab dem ersten Monats des Mietausfalls“
Das Konzept der QUANTOR-Unternehmensgruppe ist einzigartig im Markt und bietet gegenüber anderen Anbietern deutlich überzeugende Dienstleistungen – einfach und direkt. So decken im Vergleich zum QUANTOR-Mietausfallschutz die sog. Mietausfallversicherungen nur einen Mietausfall ab, wenn zuvor besondere Bedingungen erfüllt wurden. Hierzu müssen zum Beispiel
- das Mietverhältnis zuvor wirksam gekündigt worden sein
- die Wohneinheit weiterhin in Anspruch genommen worden sein
- die Mietkaution aufgezehrt worden sein oder sie wird zum Abschluss mit der Versicherungsleistung verrechnet
- ggf. der Nachweis erbracht werden, dass trotz Klage, Urteil und Vollstreckung die jeweilige Miete nicht beigetrieben werden konnte
Diese und weitere Voraussetzungen bringen den Vermieter in die schwierige Situation, den Ausfall der Mieteinnahme für einen langen Zeitraum – erfahrungsgemäß bis zu 5 Monate – selber finanziell tragen zu müssen, bis er ggf. den Schadensbetrag von der Mietausfallversicherung erhält. Vor allem private Kapitalanleger verfügen aber nicht über die notwendige Liquidität, sowohl den Zeitraum ohne Mieteinnahmen zu überbrücken als auch zusätzliche Kosten wie Anwalts – und Gerichtskosten vorzuschießen. Damit kann auch dem Vermieter die Zahlungsunfähigkeit bereits drohen, bevor er überhaupt die erste Zahlung von der Mietausfallversicherung erhalten hat.
Die QUANTOR-Gesellschaften zahlen hingegen dem Vermieter die ausgebliebende Miete ab dem ersten Monat des Mietausfalls und sichert damit seine fortlaufende Liquidität – auch vor dem Hintergrund eines bestehenden Mietverhältnisses. Nach Abschluss des Factoring-Rahmenvertrages und einer einmaligen Wartezeit von nur zwei Monaten greift bereits der komplette Mietausfallschutz im gewählten Vertragsumfang von bis zu sechs, neun oder zwölf jeweils ausgefallenen Mietforderungen. Während die meisten Mietausfallversicherungen hier nur einen maximalen Mietausfallbetrag von EUR 10.000,- auszahlen, setzt der Mietausfallschutz der QUANTOR-Gesellschaften kein Limit.
Zusammenfassend sichert damit das QUANTOR-Mietfactoring dem Vermieter seine permanente Liquidität und bietet den zeitlichen Raum, das Mietverhältnis entweder wieder in geordnete Bahnen zu lenken oder das Mietverhältnis wirksam zu beenden.
Die Vorteile auf einem Blick:
Die wichtigsten Leistungsbausteine | Andere | |
---|---|---|
Schutz bereits ab der ersten rückständigen Monatsmiete | ||
Zahlung sofort nach Schadensmeldung und Abtretung | ||
100 % Erstattung der rückständigen Gesamtmiete | ||
Keine Kündigung des Mietvertrages notwendig | ||
Kein Selbstbehalt / keine Selbstbeteiligung des Vermieters | ||
Zahlung unabhängig von Inanspruchnahme der Mietkaution | ||
Zahlung auch bei Einreden des Mieters | ||
Zahlung auch von Mietminderungen und offenen Nebenkosten | ||
Schutz auch ohne vorherige Klage (mit Urteil) und Vollstreckung durch den Vermieter gegen den Mieter | ||
Keine vorvertraglichen Prüfpflichten des Vermieters | ||
Absicherung auch von gewerblich genutzten Mieteinheiten | ||
Vertragsabschluss ohne verpflichtenden Abschluss weiterer Verträge | ||
Juristische Beratung während der gesamten Vertragslaufzeit (Hotline) | ||
Unterstützung bei Mieterwechsel und Neuvermietung |